Das Visum
Es können folgenden Visa für Südafrika beantragt werden:
- Arbeitsvisum
- Visum für Ruheständler
- Visum für Selbständige
- Visum für Lebensgefährten von südafrikanischen Staatsbürgern
- Visum für Ehepartner von südafrikanischen Staatsbürgern
- Visum für Verwandte von südafrikanischen Staatsbürgern
- Studenten Visum
Temporäres Visum und Daueraufenthaltsgenehmigung
Nicht in allen Kategorien kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden. In manchen Kategorien allerdings auch sofort.
Arbeitsvisum
Bei einem Arbeitsvisum kann im Normalfall eine Daueraufenthaltsgenehmigung nach 5 Jahren beantragt werden. Bei dem Arbeitsvisum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten kann ein Antrag sofort gestellt werden.
Visum für Ruheständler
Bei einem Visum für Ruheständler unterscheiden sich die Anforderungen für eine Temporäre- und eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Klicken Sie hier, um mehr über das Visum für Rentner zu erfahren.
Visum für Selbständige
Bei dem Visum für Selbständige und Unternehmer kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt werden, sobald eine befristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde.
Visum für Lebensgefährten von südafrikanischen Staatsbürgern
Beim Visum für Lebensgefährten kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt werden, sobald nachgewiesen werden kann, dass man 5 Jahre in einer Lebensgemeinschaft wohnt.
Visum für Verwandte von südafrikanischen Staatsbürgern
Ein Antrag kann eingereicht werden, sobald nachgewiesen werden kann, dass man 5 Jahre verheiratet ist oder schon zuvor seit 5 Jahren in einer Lebensgemeinschaft gewohnt hat.
Studenten
Es kann kein Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt werden.
Der Antrag ist allerdings sehr kompliziert und birg viele Tücken. Es empfiehlt sich daher hierzu professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine seriöse Anlaufstelle finden sie im www unter
auswanderung-suedafrika.de oder
ritztrade.de.