Hart aber herzlich
Das Leben in Südafrika ist mit der Lebensweise in Europa in keiner Weise vergleichbar. Die Südafrikanische Bevölkerung hat eine ganz andere Einstellung zum Leben. Sie leben im
Heute und nicht
Morgen. Diese Einstellung des Lebens spiegelt sich in vielen Verhaltensweisen der Südafrikaner wieder.
Ein Leben in Kapstadt ist für die hiesige Bevölkerung nicht einfach. Sie versuchen sich mit Gelegenheitsjobs wie Gärtner, Bedienung, Putzfrau oder Parkboy über Wasser zu halten. Die Jobs fallen alle unterschiedlich aus, wie es sich eben gerade ergibt. Einige bekannte Straßenzüge sind voll mit Arbeitssuchenden, die mit ihrer Maurerkelle in der Hand ihre Dienste anbieten.
Einige Südafrikaner haben durch eine gute Schulausbildung den großen Sprung geschafft. Sie haben einen Beruf erlernt und gehen ihren Geschäften nach. Einige von ihnen haben eine Anstellung gefunden, die meisten von ihnen sind selbstständig und bieten viele Dienstleistungen an. Von der Produktion von Stahltoren über den Verkauf von Fliesen, viele machen gute Geschäfte in Kapstadt. Südafrikaner arbeiten im Familienverband, was sie besonders stark macht. Falls es mal nicht so läuft, so braucht man keine Gewerkschaft, um die Löhne der einzelnen Familienmitglieder zu senken. Alle haben bei schlechten Geschäften Verständnis für eine Lohnkürzung. Wenn es wieder besser läuft bekommen alle einen Bonus und die Welt ist wieder in Ordnung.
Durch diese Familienpolitik hat sich in den letzten Jahren eine gewisse Mittelschicht in Kapstadt gebildet. Viele Südafrikaner leben in Großfamilien und das verdiente Geld kommt in einem großen Topf. Dadurch sind diese Familien in der Lage sich einiges zu erlauben, was vor ein paar Jahren noch undenkbar war. Diese Familien haben einen großen Nachholbedarf und kaufen mit ihrem verdienten Geld viele Konsumgüter, wie Fernseher, Handys, Autos oder Stereoanlagen. Es werden kleinere oder größere Häuser gekauft, teilweise sogar in guten Wohnlagen.
Die Wirtschaft in Südafrika hat diese Konsumgruppe schon lange erkannt und lockt mit Krediten und anderen Serviceleistungen. Es wird diesen neuen Konsumenten in Südafrika der Kauf von Gütern jeder Art sehr einfach gemacht. Viele verschulden sich dadurch, was der große Hacken bei dieser Geschichte ist. Auch kaufen viele Immobilien mit einem Kredit ein. Sobald der Kreditzins sich um ein paar Prozente erhöht, kommen viele dieser Familien in Schwierigkeiten.
Südafrikanische Währung

Die Währungseinheit Südafrikas ist der Rand / ZAR (Zuid African Rand), 1 ZAR entspricht 100 Cent Münzen mit 1c, 2c, 5c, 10c, 20c, 50c, 1 ZAR, 2 ZAR, 5 ZAR und Banknoten mit 10 ZAR, 20 ZAR, 50 ZAR, 100 ZAR sowie 200 ZAR sind im Umlauf.
Da der Rand bei den deutschen Banken generell überteuert angeboten wird, sollte Sie unbedingt erst vor Ort tauschen.
Ein Rand entspricht zur Zeit etwa 0,08 Euro (Stand 2008)
Steuern
Alle in Südafrika ansässigen Personen sind Steuerpflichtig. Man gilt ansässig, wenn man über einen ständigen Wohnsitz verfügt. Verfügt man in mehreren Staaten über einen Wohnsitz, kommt das Doppelsteuerabkommen zum Einsatz nachdem sie dort Steuerpflichtig sind wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Die Mehrwertsteuer (VAT = Value Added Tax) in Südafrika beträgt zurzeit 14 Prozent.
Die Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens und verteilt sich wie folgt:
| Steuerzahler |
Steuer |
| Natürliche
Person |
| R0 – R122 000 = 18% des Betrages |
R122 001– R195 000 = R21 960+ 25%
des Betrages
über R122 000 |
R195 001– R270 000 = R40210 + 30%
des Betrages
über R195 000 |
R270 001 – R380 000 = R62 710+
35% des Betrages
über R270 000 |
R380 001– R490 000 = R101 210+
38% des Betrages
über R380 000 |
R490 001 und mehr
= R143 010+ 40% des Betrages über
R490 000 |
| Juristische Person |
30% |
| Treuhandgesellschaft |
40% |
| Schenkungssteuer |
20% |
| Erbschaftssteuer |
20% |
| Lebensversicherung |
|
Natürliche Person als
Versicherungsnehmer |
30% |
| Steuerbefreite Fonds |
0% |
Juristische Person als Versicherungsnehmer |
30% |
| Pensionsfonds |
18% |
|
(Stand 2008)
Jährliche Steuerbefreiungen für Einzelpersonen
Inländische Zinseinkünfte sind für Personen unter 65 Jahren bis zu einer Höhe von 18 000 (ca. 4000 €) Rand und 26 000 Rand (ca. 6500 €) für Personen über 65 Jahren Steuerbefreit.
Der Freibetrag für ausländische Zinseinkünfte und Dividenden beträgt 3 000 Rand (90 €).
Höhere Einkünfte müssen als Kapitalertrag versteuert werden.
(Stand 2006)