Navigator

Australien & Ozeanien Asien Naher Osten Europa Afrika Grönland Südamerika Mittelamerika Nordamerika Antarktis

Was brauchen Sie für die Einwanderung?

Gast im Land des Lächelns

Jeder, der mit dem Gedanken spielt in Thailand zu leben, sollte sich darüber im Klaren sein, daß es ein richtiges "Auswandern nach Thailand" nicht gibt. Die gegenwärtige Gesetzeslage in Thailand und die Visa Bestimmungen erlauben es uns maximal für eine bestimmte Zeit als Gast im Land des Lächelns zu sein.

Dazu braucht man ein sogenanntes "Non Immigrant" Visa der Kategogie "O" oder "B". "B" wird benötigt für Arbeitsgenehmigung und Firmengründungen, "O" für alle anderen die einfach nur anwesend sind. Ein Non Immigrant Visa kann für multiple Einreisen und bis zu einem Jahr gültig sein.

Das Höchste, was man als Ausländer theoretisch in Thailand erreichen kann, wäre eine Daueraufenthaltserlaubnis. Dafür müßte man erstmal 3 Jahre am Stück auf Basis eines Non Immigrant Visums im Land sein (ohne Unterbrechung mit nur einem Visum) und dann, neben einigen anderen Voraussetzungen, auch noch die "Application Fee" von 7600,- Baht nur für die Beantragung hinterlegen, die wiederum recht unwahrscheinlich ist, da diese Permanent Resident Permit nur für 100 Leute pro Jahr und Land vergeben wird. Es können also theoretisch maximal 100 Deutsche pro Jahr eine solche Erlaubnis bekommen. Dieses Deposit ist außerdem "non refundable", wenn der Antrag abgelehnt wird, wird also nichts zurück erstattet. Im Falle einer Zuteilung wird noch die "Gebühr für die Ausstellung" von 196.400,- Baht fällig.

Auch wenn man diese Resident Permit hätte, wäre man trotzdem den Beschränkungen für Ausländer in Thailand unterworfen bezüglich Arbeitserlaubnis oder Landkauf in Thailand. Man spart sich also maximal die ständigen Ausreisen oder den jährlichen Gang zur Immigration zur Verlängerung des Jahresvisums. (Es gibt auch kein richtiges Jahresvisum für Thailand, mehr dazu unter "Visum für Thailand"

Wer über 50 Jahre alt ist und mind. 800 000,- Baht auf einem thailändischen Bankkonto oder ein monatl. Einkommen (Rente) von mind. 65 000,- Baht nachweisen kann, kann bei der Immigration eine Verlängerung auf jeweils 1 Jahr beantragen. Einige Immigrationsbüros erlauben auch eine Mischung der beiden Möglichkeiten, in jedem Fall müssen bei der Rechnung aber 800 000,- Baht rauskommen also etwa 400 000,- Baht auf dem Bankkonto und ein monatl. Einkommen von ca. 33000,- Baht. Damit entfallen die Ausreisen (Grenzgänge) die man sonst alle 3 Monate machen muß. Die Verlängerung muß jedes Jahr mit den gleichen Voraussetzungen wiederholt werden. Verheiratete Rentnerpaare brauchen den Kapitalnachweis nur einmal zu erbringen. Der Ehepartner erhält dann ein sogen. Dependent (Abhängigkeits) Visum, ebenfalls für 1 Jahr.

Wer legal mit einer Thai verheiratet ist kann ebenfalls sein Non Immigrant Visum auf 1 Jahr verlängern lassen. Eine in Thailand oft übliche "Buddha Heirat" reicht nicht aus. Thai Verheiratete müssen seit Oktober 2007 ein gemeinsames Einkommen von mind. 40.000,- Baht oder 400.000,- Baht auf einem Thaikonto haben. Das Deposit muß zum Zeitpunkt der Beantragung nachweislich bereits 3 Monte auf dem Konto liegen.

Ausländer die in Thailand eine eigene Firma betreiben können ebenfalls ein Jahresvisum bekommen wenn sie zusätzlich zu ihren gesamten Firmenunterlagen (Kapitalnachweis, Bilanzen, Nachweis über thail. Angestellte etc.) ein monatl. Einkommen von mind. 50000,- Baht nachweisen können.
Neben den entsprechenden Zahlen in der Bilanz (Die Firma muß mehr erwirtschaften als die zu zahlenden Löhne) muß der Ausländer in einem Schreiben auch seine "Wichtigkeit" in der Firma nachweisen können. Das heißt, wie auch bei der Arbeitsgenehmigung, muß er nachweisen das ein Thai diese Arbeit nicht verrichten kann oder sich kein Thai mit entsprechender Qualifikation findet.

Das sollten Sie wissen

  1. Ausländer sollten mit einem Non-Immigrant-Visum und einem Internationalen Führerschein einreisen. Nur mit einem Non-Immigrant-Visum gibt’s das Jahresvisum, der Internationale Führerschein erleichtert die Ausstellung einer thailändischen Lizenz. Dieser Ausweis im Format einer Scheckkarte wird von vielen Behörden als Pass-Ersatz anerkannt.

  2. Mit einer Thai verheiratete Ausländer können ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens 400.000 Baht auf dem Konto einer Bank haben oder eine monatliche Überweisung aus dem Ausland von 40.000 Baht nachweisen.

  3. Ausländer ab dem 50. Lebensjahr können ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens 800.000 Baht auf dem Konto einer Bank haben oder eine monatliche Überweisung aus dem Ausland von 65.000 Baht nachweisen.

  4. Unabhängig von ihrem Alter können Ausländer ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens drei Millionen Baht auf dem Konto einer staatlichen oder vom Staat kontrollieren Bank nachweisen. Dieser Betrag muss das ganze Jahr angelegt sein. Regelmässige Überweisungen wie Renten und Pensionen können angerechnet werden.

  5. Ausländer, die einer legalen Beschäftigung nachgehen und ein Work Permit (Arbeitsgenehmigung) haben, können bei der Immigration ein Jahresvisum beantragen. Der Geldnachweis entfällt, weil der Antragsteller im Monat mindestens 50.000 Baht verdienen muss.

  6. Wer kein Jahresvisum beantragen kann, dem bleiben nur das Transit-Visum (30 Tage Aufenthalt), das Tourist-Visum (60 Tage) oder das Non-Immigrant-Visum (90 Tage). Nach diesen Fristen gibt es bei der Immigration in der Regel gegen eine hohe Gebühr eine kurzfristige Verlängerung, dann aber muss der Ausländer ausreisen und sich im Ausland bei thailändischen Botschaften oder Konsulaten ein neues Visum besorgen. Einige Botschaften stellen auch ein Multiple-Entry-Visum aus, das zu mehreren Einreisen berechtigt.

  7. Über den Krankenkassenschutz berichten wir unter „Tipps zum (Über-)-Leben”, Punkt 8. Eine medizinische Versorgung ist in Thailand wohl nur in einer kleinen Klinik oder in staatlichen Krankenhäusern preiswert, nicht aber bei einer privaten Behandlung in renommierten Krankenhäusern. Deshalb ist zumindest eine Krankenhausversicherung mit hoher Deckung dringend geboten.

  8. Die personenbezogene, eigenerworbene Rente wird bei einem im Ausland lebenden Rentner nicht gekürzt. Mit einer Kürzung müssen nur Bezieher nach dem „Fremdrentengesetz” rechnen. Darüber informiert die zuständige Versicherungsanstalt.





Sprachreisen Katalog

Leben und Arbeiten in den USA? - Get a-greencard!

1&1 DSL

FONIC - 9 ct./Min. - 75 Freiminuten Startbonus