Die Thais
Die gesamte thailändische Gesellschaft ist, wie solche in anderen ostasiatischen Ländern auch, darauf ausgerichtet, ihr Gesicht nicht zu verlieren. Der Verlust des Gesichts ist eine der schlimmsten persönlichen Katastrophen im Leben eines Thai. Die Bloßstellung seiner Persönlichkeit mit all ihren Schattenseiten kommt einem persönlichen Zusammenbruch gleich.
Der sicherste Weg
nicht respektiert zu werden ist, sich laut und ausfallend zu benehmen. Thais sind sehr höfliche Menschen. Der Beiname "Land des Lächelns" ist auch heute noch berechtigt. Nur sollte man als Gast das allgegenwärtige Lächeln nicht mit freundschaftlicher Herzlichkeit verwechseln. Es ist ein Zeichen der Höflichkeit und mehr eine Lebensart als ein Zeichen von Erheiterung.
Besonderen Respekt kann man als Gast erlangen, wenn man sich bemüht, zumindest ein paar Wörter oder Sätze in Thai zu erlernen. Die Sprache ist nicht leicht zu erlernen, Mißverständnisse sind zumindest anfangs programmiert, aber davon sollte man sich nicht entmutigen lassen.
Was man nicht tun sollte:
- Sich lauthals beschweren, herumschreien.
- Mit dem Finger auf Menschen oder geheiligte Gegenstände zeigen.
- Beim Sitzen die Füße anderen entgegenstrecken.
- Kindern über den Kopf streicheln (Erwachsenen sowieso nicht).Das allerdings trifft nur noch bedingt zu. Kindern, zumal innerhalb der eigenen Familie in Form einer Liebkosung über den Kopf zu streicheln, ist mitlerweile ( selbst auf dem Lande ) fast Alltag in Thailand. Die Berührung des Kopfes wird im allgemeinen als sehr unhöflich empfunden.
- Auf Buddha-Statuen herumklettern. Buddha-Bildnisse sind heilig und sollten immer mit Respekt behandelt werden. Man sollte sich auch nie so in einem Tempel hinsetzen, dass die Füße zum Buddha-Abbild zeigen.
- Tempel mit Schuhen betreten.
- Tempel in "Strandkleidung" - z. B. Shorts oder ärmellosen Tops - betreten.
- Als Frau einen Mönch berühren.
- Sich in einem Autobus auf die hinterste Sitzbank setzen, da diese in der Regel für Mönche reserviert ist.
- Geheiligte Gegenstände wie Hausaltäre oder eines der allgegenwärtigen "Geisterhäuschen" berühren.
- Sich respektlos gegenüber der königlichen Familie äußern oder beispielsweise auf einen Geldschein mit dem Abbild des Königs treten.
- sich während der Nationalhymne die 8 Uhr morgens und um 18 Uhr abends an großen Plätzen und Märkten ertönt nicht zu erheben und nicht schweigen.
- geizig sein
- schlecht gekleidet sein
- Als Ausländer mit dem Wai zurückgrüssen. Der Wai stellt einen Ausdruck des Statusverhältnis dar. Ein Ausländer hat generell einen eigenen Status. Ein kurzes freundlichen Nicken reicht im Normalfall völlig.
Thailändisches Geld
Die Thailändische Währung heißt "Baht" (Symbol ist ein schräg durchgestrichenes "฿").

Der heutige Baht gibt es in Noten und Geldmünzen. 1 Baht entspricht 100 Satang. Es gibt Notem im Wert 1000, 500, 100, 50 und 20 Bht. Die heute noch im Umlauf befindlichen Münzen sind verfügbar in 10, 5, 2 und 1 Bht. Der Satang ist kaum mehr im Umlauf, allenfalls noch anzutreffen mit 50 und 25 Geldstücken.
Wasserzeichen gelten grundsätzlich als Sicherheitsmerkmal. Die 10-Baht-Münze gleicht von Material, Grösse und Gewicht her der 2€ Münze.
Auf Noten und Münzen ist überall der heutige thailändische König Bhumibol Adulyadej abgebildet, wegen Majestätsbeleidigung sollte man deshalb nie auf eine Note oder ein Geldstück mit den Füssen tretten, wenn einem das Geld einmal herunterfallen sollte.
Welche Steuern in Thailand anfallen
VAT, Einkommen- und Kfz-Steuer
Thailand ist ein Ferienparadies, aber kein Steuerparadies. Wie jeder Staat, so ist auch das Königreich auf Steuereinnahmen angewiesen. Es gibt direkte und indirekte Steuern. Touristen und die meisten hier lebenden Ausländer zahlen lediglich die Value Added Taxes (VAT), eventuell noch die Kfz-Steuer fürs Auto oder Motorrad, beim Kauf eines neuen, importierten Fahrzeugs eine Steuer zwischen 10 (Pick-up) und 120 Prozent (Luxuslimousine) sowie beim Kauf einer Immobilie die Grunderwerbsteuer.
Die VAT ist die Mehrwertsteuer und wird seit 1992 erhoben. Bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise belief sie sich auf 10 Prozent, seitdem sind es 7 Prozent. Diese Steuer ist eine durchlaufende Abgabe, so entrichten Produzenten, Anbieter von Dienstleistungen, Gross- und Einzel- händler, Ex- und Importeure sie beim Einkauf ihrer Produkte, können sie aber mit den Steuereinnahmen aus ihren Verkäufen verrechnen, so dass sie nur den Mehrwert versteuern. Thais und Ausländer zahlen die 7-prozentige VAT bei jedem Einkauf sowie in allen Restaurants und Hotels, so der Steuererhebende sie an den Staat abführt.
Thais und Ausländer, die hier arbeiten oder Vermögen besitzen, unterliegen der Einkommensteuer. Auch dann, wenn das Einkommen ausserhalb des Landes erzielt wird. Das Königreich hat ein progressives Einkommensteuer-System. Das heisst: Der Steuersatz steigt mit dem Nettojahreseinkommen.
Bis zu 100.000 Baht im Jahr werden nicht besteuert, bei 100.001 bis 500.000 Baht sind es 10 Prozent, bei 500.001 bis 1.000.000 sind es 20 Prozent, bei 1.000.001 bis 4.000.000 sind es 30 Prozent und ab 4.000.001 37 Prozent.
Von der Steuerschuld wird ein Freibetrag pro Veranlagung abgezogen. Der Nachlass beträgt 40 Prozent bis zu einer Höchstgrenze von 60.000 Baht. Ein Beispiel: Beträgt die Steuerschuld 150.000 Baht, darf ein Freibetrag von 60.000 Baht abgezogen werden. Somit zahlt der Steuerpflichtige im Jahr nur 90.000 Baht ans Finanzamt.
Aber auch diese Steuerschuld kann weiter reduziert werden. Dann nämlich, wenn Ausgaben für die Erziehung von Kindern, für den Unterhalt älterer Familienmitglieder, für Prämien von Lebensversicherungen oder Spenden für Wohltätigkeitsorganisationen geltend gemacht werden. Ausländer sollten sich bei ihrem Steuerberater erkundigen.
Alle Gesellschaften, die nach thailändischem Gesetz eingetragen sind, unterliegen der Besteuerung. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit zahlen Einkommensteuer (Körperschaftssteuer) mit einem Steuersatz von 30 Prozent des Nettogewinns. Verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten mindern die Steuerlast.
Hier lebende Ausländer, die ihre Spargroschen auf Festgeldkonten angelegt haben, zahlen wie Thais eine Zinsabschlagsteuer in Höhe von 15 Prozent. Das heisst: 15 Prozent der jeweils fälligen Zinsen gehen an den Staat, werden von der Bank dem Finanzamt direkt überwiesen. Über einen Jahresausgleich kann sich der Kontoinhaber die Steuer zurückholen. Wer sehr hohe Beträge angelegt hat, bekommt nur einen Teil der gezahlten Zinsabschlagsteuer erstattet.
Da viele Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, mit Thailand ein Doppelsteuerabkommen abgeschlossen haben, dürfen für im Heimatland bereits besteuerte Einkommen, dazu zählen Pensionen und Renten, in Thailand nicht noch einmal Steuern erhoben werden.