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Arbeiten in Thailand

Es gibt zwei Möglichkeiten, in Thailand zu Arbeiten

Man sucht sich eine thailändische Firma die einen einstellt. Das kann zum Beispiel ein Immobilienbüro (Verkaufsagent), eine Tauchschule (Tauchlehrer), Ein Hotel (Manager oder Musiker), oder ein großer, international operierender Konzern sein (Staßenbauspezialisten, Aufsichtspersonen und Manager). Für viele dieser Jobs ist es jedoch meistens von Vorteil, wenn man zumindest Englisch und noch besser, bereits etwas Thai sprechen kann.

oder

Man gründet eine eigene (thailändische) Firma und wird sein eigener Chef

Vorraussetzung

So wie ein Ausländer in Deutschland auch, benötigen sie in Thailand zum legalen Arbeiten eine Arbeitsgenehmigung. Nur ist diese in Thailand sehr viel schwieriger zu bekommen.

Wer in Thailand beim Arbeiten ohne dieses kleine blaue Buch erwischt wird, geht erstmal ins Gefängniss! Dort bleibt man dann bis zu einer Verhandlung kommt oder man bezahlt eine Kaution zwischen 2000,- und 4000,- Euro um wieder rauszukommen und wird anschließend des Landes verwiesen.

Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Business Visa, dem Non Immigrant "B". Dieses Visa ist nur eine der Voraussetzungen für eine Arbeitsgenehmigung.

Sie arbeiten in einem Beruf der ihnen erlaubt ist. Thailand verbietet ihnen als Ausländer strikt eine ganze Palette von Arbeiten. Diese meist recht einfachen Berufe sind vorbehtlich den Thais reserviert. Eine Aufzählung mit den für sie unzugänglichen Berufen könne sie hier einsehen nicht erlaubte Arbeiten.

Die Genehmigung

  • Eine Arbeitsgenehmigung kann immer nur von einer Firma und nicht von Ihnen selbst beantragt werden. Die Firma muß dabei in einem Schreiben begründen, warum sie für diese Arbeit einen Ausländer benötigt und warum die Arbeit nicht von einem Thai gemacht werden kann.

  • Die Arbeitsgenehmigung definiert genau bei welcher Firma, an welchem Ort und welche Arbeiten man verrichten darf. Wer außerhalb seines Territoriums erwischt wird, geht meist auch erst mal ins Gefängniss, wobei diese Fälle eher selten sind.

  • Die jeweilige Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung entspricht der Gültigkeitsdauer des Einreisestempels im Reisepaß und muß nach jeder Einreise verlängert werden, dabei ist darauf zu achten das die Gültigkeitsdauer beim Beantragen der Verlängerung noch nicht abgelaufen ist. Wer keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung hat muß daher alle 90 Tage erst eine Ausreise tätigen und im Anschluß seine Arbeitsgenehmigung verlängern lassen.

  • Wer eine Arbeitsgenehmigung hat, der arbeitet auch und muß daher Steuern zahlen. Dabei geht Thailand davon aus, daß ein Ausländer nicht unter Wert arbeitet und der zu versteuernde Mindestverdienst liegt bei ca. 30000,- Baht/Mon. Das macht monatliche Steuern von ca. 1500,- Baht aus. Ob man die Steuern nun selber bezahlt oder die Firma, ist Verhandlungssache.


  • Dokumente die man bringen muß um eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen:
    • Ausgefülltes Antragsformular (in Thai!)
    • Kopie von jeder beschriebenen Seite des Reisepasses mit Visa
    • Quallifikationsnachweis für die Arbeit (Gesellenbrief etc.)
    • Alle Firmenpapiere des Arbeitgebers (ca. 20 A4 Seiten)
    • Eine Grafik über die Hierarchie der Firma
    • Eine Karte (selbstgemacht) auf der der Arbeitsort und die nähere Umgebung eingezeichnet ist.
    • Ggf. Heiratsurkunde
    • letzter Steuerbescheid (Bilanz)der Firma
    • Bescheinigung warum die Arbeit nicht von einem Thai gemacht werden kann.
    • 2 Paßbilder


Der eigene Chef

Wer länger oder für immer in Thailand leben möchte, ein bißchen Geld mitbringt und eine gute Idee hat kann dort seine "eigene" Firma gründen. Hierfür gibt es 3 Varianten, die von Ausländern benutzt werden um in Thailand ein "Busineß" zu betreiben:

  • 1. Die thailändische Einzelfirm

    Dabei handelt es sich um eine Einzelfirma wie in Deutschland auch. Man geht zum Amt und holt sich einen Gewerbeschein, dieser kostet rund 500,- Baht. Diese Firma kann leider nur von einem Thai gegründet werden. Diese Methode wird oft von Barbesitzern, Betreibern kleiner Restaurants und anderer "Minifirmen" benutzt.

  • 2. Die Partnership limited

    Eine Geschäftsform die ideal für deutsch-thail. Ehepaare ist. Die thail. Hälfte ist mit 51% der Hauptinhaber aber sie sind als Teilhaber in den Geschäftspapieren mit 49% eingetragen und können auf dieser Grundlage ein Non Immigrant Visa "B" und eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Man kann diese Art der Firma von einem Anwaltsbüro gründen lassen oder aber man auch selbst, in Begleitung des "Thaipartners" erledigen. Die Gründungsformalitäten sind wesentlich einfacher und günstiger als für die u.a. Company Ltd. Die laufenden Kosten wie Steuerberater, Steuern, Bilanzabschluß und Arbeitsgenehmigung sind die gleichen.


  • 3. Die Company limited (Co.Ltd)

    Ist die Geschäftsform wie sie auch von größeren Firmen in Thailand genutzt wird und gleicht der deutschen GmbH. Hier muß ein Firmenkapital von mind. 1 Mill. Baht angegeben werden jedoch bekommt man erst ab 2 Mill. eine Arbeitsgenehmigung. Der Vorteil gegeüber der Partnership ist, das hier der Ausländer als "Managing Director" mit alleiniger Unterschriftsgewalt eingetragen werden kann. Mit etwas finanziellem Aufwand läßt man diese Firma in der Regel von einem Anwaltsbüro, inkl. aller Formalitäten, auch der Arbeitsgenehmigung, erledigen. Für diese Geschäftsform werden mind. 7 Teilhaber benötigt wobei "auf dem Papier" mind. 51% der Geschäftsanteile in Thaihand sein müssen. Das Anwaltsbüro sorgt in der Regel auch für die entsprechenden Teilhaber.

    Zusatz: Nach einem neuen Gesetz werden ab 1.Juli 2008 nur noch 3 Teilhaber für eine Co.Ltd benötigt. Auch der Gründungsprozeß wurde von mind. 9 Tagen auf nur 1 Tag verkürzt, vorausgesetzt das alle Papiere in Ordnung sind. Auch einige andere Schranken wie notwendige Shareholder Meetings bei wichtigen Entscheidungen, öffentliche Bekanntmachungen in Zeitungen und auch ein Wechsel von einer Partnership in eine Company wurden stark reduziert. Alles in allem kann man sagen, das der ganze Gründungsprozess und nicht zuletzt auch das Management stark vereinfacht wurden.

  • Wenn Sie eine CO. LTD gründen, achten Sie darauf das diese Firma an dem Ort, wo sie sich befindet auch registriert wird. Wenn die Firma sich beispielsweise in Koh Samui befindet, sollte sie nicht von einem Anwalt, der in Phuket ansässig ist, in Phuket eingetragen werden.


  • Vor Gründung dieser Firma müssen sie 3 versch. Firmennamen angeben, die zunächst in einem ca. 14 tägigen Prozeß überprüft werden. Erst wenn der Name "durch" ist, kann die Firma gegründet werden. Ein gutes Anwaltsbüro macht das inzwischen "online", da geht es schneller.


  • Wenn das notwendige Kapital von 2 Mill. Baht nicht vorhanden ist, kann man sich das normalerweise gegen Gebühr für einen Tag (Kopie des Sparbuchs) bei dem Anwalt "leihen".





  • congstar.de

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