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Arbeiten in Thailand
Es gibt zwei Möglichkeiten, in Thailand zu Arbeiten
Man sucht sich eine thailändische Firma die einen einstellt. Das kann zum Beispiel ein Immobilienbüro (Verkaufsagent), eine Tauchschule (Tauchlehrer), Ein Hotel (Manager oder Musiker), oder ein großer, international operierender Konzern sein (Staßenbauspezialisten, Aufsichtspersonen und Manager). Für viele dieser Jobs ist es jedoch meistens von Vorteil, wenn man zumindest Englisch und noch besser, bereits etwas Thai sprechen kann.
oder
Man gründet eine eigene (thailändische) Firma und wird sein eigener Chef
Vorraussetzung
So wie ein Ausländer in Deutschland auch, benötigen sie in Thailand zum legalen Arbeiten eine Arbeitsgenehmigung. Nur ist diese in Thailand sehr viel schwieriger zu bekommen.
Wer in Thailand beim Arbeiten ohne dieses kleine blaue Buch erwischt
wird, geht erstmal ins Gefängniss! Dort bleibt man dann
bis zu einer Verhandlung kommt oder man bezahlt eine Kaution zwischen 2000,- und 4000,- Euro um wieder rauszukommen und wird anschließend des Landes verwiesen.
Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten
Business Visa, dem Non Immigrant "B". Dieses Visa ist
nur eine der Voraussetzungen für eine Arbeitsgenehmigung.
Sie arbeiten in einem Beruf der ihnen erlaubt ist. Thailand verbietet ihnen als Ausländer strikt eine ganze Palette von Arbeiten. Diese meist recht einfachen Berufe sind vorbehtlich den Thais reserviert. Eine Aufzählung mit den für sie unzugänglichen Berufen könne sie hier einsehen nicht erlaubte Arbeiten.
Die Genehmigung
- Eine Arbeitsgenehmigung kann immer nur von einer Firma und
nicht von Ihnen selbst beantragt werden.
Die Firma muß dabei in einem Schreiben begründen, warum
sie für diese Arbeit einen Ausländer benötigt und warum
die Arbeit nicht von einem Thai gemacht werden kann.
- Die Arbeitsgenehmigung definiert genau bei welcher Firma, an welchem Ort und welche
Arbeiten man verrichten darf. Wer außerhalb seines Territoriums
erwischt wird, geht meist auch erst mal ins Gefängniss, wobei diese
Fälle eher selten sind.
- Die jeweilige Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung entspricht der Gültigkeitsdauer
des Einreisestempels im Reisepaß und muß nach jeder
Einreise verlängert werden, dabei ist darauf zu achten das die
Gültigkeitsdauer beim Beantragen der Verlängerung noch
nicht abgelaufen ist. Wer keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung
hat muß daher alle 90 Tage erst eine Ausreise
tätigen und im Anschluß seine Arbeitsgenehmigung verlängern lassen.
- Wer eine Arbeitsgenehmigung hat, der arbeitet auch und muß
daher Steuern zahlen. Dabei geht Thailand davon aus, daß
ein Ausländer nicht unter Wert arbeitet und der zu versteuernde
Mindestverdienst liegt bei ca. 30000,- Baht/Mon. Das macht monatliche Steuern von ca. 1500,- Baht aus. Ob man die Steuern nun selber bezahlt oder die Firma, ist Verhandlungssache.
- Dokumente die man bringen
muß um eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen:
- Ausgefülltes Antragsformular (in Thai!)
- Kopie von jeder beschriebenen Seite des Reisepasses mit Visa
- Quallifikationsnachweis für die Arbeit (Gesellenbrief etc.)
- Alle Firmenpapiere des Arbeitgebers (ca. 20 A4 Seiten)
- Eine Grafik über die Hierarchie der Firma
- Eine Karte (selbstgemacht) auf der der Arbeitsort und die nähere
Umgebung eingezeichnet ist.
- Ggf. Heiratsurkunde
- letzter Steuerbescheid (Bilanz)der Firma
- Bescheinigung warum die Arbeit nicht von einem Thai gemacht
werden kann.
- 2 Paßbilder
Der eigene Chef
Wer länger oder für immer in Thailand leben möchte, ein bißchen
Geld mitbringt und eine gute Idee hat kann dort seine "eigene"
Firma gründen. Hierfür gibt es 3 Varianten, die von Ausländern benutzt werden um in Thailand ein "Busineß" zu betreiben:
1. Die thailändische Einzelfirm
Dabei handelt es sich um
eine Einzelfirma wie in Deutschland auch. Man geht zum Amt und holt
sich einen Gewerbeschein, dieser kostet rund 500,- Baht. Diese
Firma kann leider nur von einem Thai gegründet werden. Diese Methode wird oft von Barbesitzern, Betreibern
kleiner Restaurants und anderer "Minifirmen" benutzt.
2. Die Partnership limited
Eine Geschäftsform die ideal für deutsch-thail. Ehepaare
ist. Die thail. Hälfte ist mit 51% der Hauptinhaber aber sie sind als Teilhaber in den Geschäftspapieren
mit 49% eingetragen und können auf dieser Grundlage ein Non Immigrant Visa
"B" und eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Man kann diese
Art der Firma von einem Anwaltsbüro gründen lassen oder aber
man auch selbst, in Begleitung des "Thaipartners"
erledigen. Die Gründungsformalitäten sind wesentlich einfacher
und günstiger als für die u.a. Company Ltd. Die laufenden Kosten wie Steuerberater, Steuern, Bilanzabschluß und Arbeitsgenehmigung sind die gleichen.
3. Die Company limited (Co.Ltd)
Ist die Geschäftsform
wie sie auch von größeren Firmen in Thailand genutzt wird
und gleicht der deutschen GmbH. Hier muß ein Firmenkapital
von mind. 1 Mill. Baht angegeben werden jedoch bekommt man erst ab 2 Mill. eine Arbeitsgenehmigung. Der Vorteil gegeüber der Partnership ist,
das hier der Ausländer als "Managing Director" mit
alleiniger Unterschriftsgewalt eingetragen werden kann. Mit etwas
finanziellem Aufwand läßt man diese Firma in der Regel
von einem Anwaltsbüro, inkl. aller Formalitäten, auch der
Arbeitsgenehmigung, erledigen. Für
diese Geschäftsform werden mind. 7 Teilhaber benötigt wobei
"auf dem Papier" mind. 51% der Geschäftsanteile in
Thaihand sein müssen. Das Anwaltsbüro sorgt in der Regel
auch für die entsprechenden Teilhaber.
Zusatz: Nach einem neuen Gesetz werden ab 1.Juli 2008 nur noch 3 Teilhaber für eine Co.Ltd benötigt. Auch der Gründungsprozeß wurde von mind. 9 Tagen auf nur 1 Tag verkürzt, vorausgesetzt das alle Papiere in Ordnung sind. Auch einige andere Schranken wie notwendige Shareholder Meetings bei wichtigen Entscheidungen, öffentliche Bekanntmachungen in Zeitungen und auch ein Wechsel von einer Partnership in eine Company wurden stark reduziert. Alles in allem kann man sagen, das der ganze Gründungsprozess und nicht zuletzt auch das Management stark vereinfacht wurden.
Wenn
Sie eine CO. LTD gründen, achten Sie darauf das diese Firma
an dem Ort, wo sie sich befindet auch registriert wird. Wenn die
Firma sich beispielsweise in Koh Samui befindet, sollte sie nicht
von einem Anwalt, der in Phuket ansässig ist, in Phuket eingetragen
werden.
Vor
Gründung dieser Firma müssen sie 3 versch. Firmennamen
angeben, die zunächst in einem ca. 14 tägigen Prozeß
überprüft werden. Erst wenn der Name "durch"
ist, kann die Firma gegründet werden. Ein gutes Anwaltsbüro
macht das inzwischen "online", da geht es schneller.
Wenn das notwendige
Kapital von 2 Mill. Baht nicht vorhanden ist, kann man sich das
normalerweise gegen Gebühr für einen Tag (Kopie des
Sparbuchs) bei dem Anwalt "leihen".
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