Navigator
|
|
Was brauchen sie für die Einwanderung?
Regelungen für Staatsangehörige des EU/EFTA- und Schengen-Gebietes
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Deutschland und Österreich (Schengen-Länder) sowie von Großbritannien, Lichtenstein und der Schweiz (übrige EU/EFTA) besitzen, können Sie ohne besondere Genehmigung nach Norwegen einreisen und sich dort bis zu 3 Monaten aufhalten oder einer Tätigkeit nachgehen. Für Deutschland reicht dafür der Personalausweis, oder der vorläufige Personalausweis.
Wenn Sie länger als drei Monate lang in Norwegen bleiben möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag kann nach der Einreise in Norwegen gestellt werden. Die zuständige Behörde ist die zentrale Ausländerbehörde (Utlendingsdirektoratet) in Norwegen; den Antrag stellen Sie bei der örtlichen Polizei (Politikammer) in Norwegen.
Sie haben - in der Regel - Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie Ihren gültigen Reisepaß oder Personalausweis vorlegen und nachweisen, daß Sie ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben bzw. in Norwegen verdienen werden. Zusätzlich müssen Sie, je nach Ihrer Ausgangslage, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie in Norwegen angestellt sind, legen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers über Ihre Beschäftigung vor.
Wenn Sie sich als Selbständiger niederlassen, brauchen Sie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit sowie Belege dafür, daß die zuständigen Behörden Ihre Tätigkeit genehmigen werden. Voraussetzung ist auch, daß es sich um eine dauerhafte Tätigkeit handelt.
- Wenn Sie in einem bestimmten Auftrag Dienstleistungen (z.B. als Jurist oder Architekt) anbieten wollen, müssen Sie Dokumentationen über die Art und Dauer Ihrer Leistungen vorlegen. Dabei gilt, daß diese Leistungen der Hauptgrund für Ihren Aufenthalt sind, daß sie angeboten werden, um Einnahmen zu erzielen und daß sie von begrenzter Dauer sind.
- Wenn Sie Dienstleistungen (z.B. eine medizinische Behandlung oder einen Kuraufenthalt) in Norwegen in Anspruch nehmen, brauchen Sie einen Beleg über die Art und Dauer dieses Anspruches. Voraussetzung ist, daß dies der Hauptgrund des Aufenthaltes ist, daß die Leistungen bezahlt werden und daß sie von begrenzter Dauer sind.
- Wenn Sie ohne Beschäftigung Ihren Wohnsitz in Norwegen einrichten möchten, müssen Sie über ein regelmäßiges Einkommen (z.B. Rente aus dem Heimatland) verfügen. Dieses muß allerdings mindestens der norwegischen Mindestrente sowie der Sonderzulage für Einzelpersonen entsprechen. Zusätzlich müssen Sie in Ihrem Heimatland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die dem norwegischen Gesetz entspricht.
- Wenn Sie studieren, legen Sie die Aufnahmebestätigung einer anerkannten Universität/ Hochschule/ Ausbildungsinstitution vor. Die Ausbildung muß berufsbezogen sein. Ein Plan für das Studium, sowie ein Nachweis über Bafög, Stipendienzusage oder Unterhalt der Eltern, entsprechend NOK 40.000 pro Semester, muß gewährleistet sein. Zusätzlich muß eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland nachgewiesen werden, die in Norwegen gültig ist. Sprechen Sie mit Ihrer hiesigen Krankenkasse.
|
| |
|