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Wie sieht es mit der Sicherheit in Norwegen aus?

Besonderes strafrechtliche Bestimmungen

Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge und Alkohol am Steuer, aber auch Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften streng. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen.

Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen , die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.


Medizinische Hinweise



Impfschutz

Für die Einreise nach Norwegen sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten (vorwiegend April - Oktober) zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise in diese Gebiete sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Medizinische Versorgung

Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Notarzt).

Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist seit 01.01.2005 die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist. Weitere Informationen sind bei der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung im Ausland unter www.dvka.de zu erfragen.

Das Auswärtige Amt rät, einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.





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