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Was brauchen Sie für die Einwanderung?

Voraussetzungen zum auswandern nach Brasilien

Sofern man keinen brasilianischen Ehepartner hat, ist auswandern nach Brasilien schwierig, oder zunächst auf wenige Jahre beschränkt.
Eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist mit Reisepass + Visum möglich und kann um drei Monate verlängert werden. Für längere Aufenthalte ist der Personalausweis für Ausländer zu beantragen, sowie ein zeitlich befristetes bzw. Dauervisum.

Es gelten folgende Bedingungen:

Rentner

monatliches Einkommen von mind. 2.000 US$ (für 2 Personen)

Fachkräfte

Bei Nachweis eines Arbeitsverhältnisses kann ein Visum für 2 Jahre ausgestellt werden.

Studenten

Für die Dauer des Studiums erhalten Studenten ein Visum, dass alle 12 Monate verlängert werden muss, aber keine Arbeitserlaubnis.

Investoren

Dauervisum durch Investition von 200.000 US$. Ein Investitionsplan muss vorgelegt werden und wird nach 2 Jahren überprüft.

Ehepartner

Wer einen Brasilianischen Ehepartner hat, erhält ein Dauervisum. Vorbereitungen in Deutschland!!!


Vor Antritt der Reise ist es empfehlenswert, den eigenen Impfstatus zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, daß ausreichender Schutz gegen Tetanus, Typhus und Polio besteht – wie er übrigens auch in Deutschland angeraten ist. Bei einem Aufenthalt, der sich auf die großen Städte beschränkt, ist eine Malariaprophylaxe nicht erforderlich. Eine Impfung gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B ist wegen der Gefährlichkeit dieser Erkrankungen allerdings sinnvoll. Welche Impfungen im einzelnen zu welchem Zeitpunkt angeraten sind, sollte man rechtzeitig mit dem Hausarzt klären. Die deutsche Krankenversicherung gilt in Brasilien nicht ohne weiteres. So bietet sich der Abschluß einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung an. Einige private Versicherer offerieren Policen, die weltweit gültig sind.

Die Anreise erfolgt in aller Regel per Flugzeug. Lufthansa und brasilianische Airlines fliegen mehrmals täglich die Strecken Frankfurt - São Paulo und Frankfurt - Rio de Janeiro. Auch andere europäische und US-amerikanische Gesellschaften bedienen diese Routen, oft allerdings mit Zwischenlandungen. Preislich attraktiver ist meist der Umweg über ein Drittland. Dabei ist zu bedenken, daß durch die Zwischenaufenthalte die gesamte Reisezeit 20 Stunden oder mehr betragen kann. Ein Direktflug dauert hingegen nur zehn bis elf Stunden.

Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Brasilien verlegen, können ihr persönliches Hab und Gut zollfrei einführen, wobei diese Erlaubnis sich nicht auf die Einfuhr von Personenkraftwagen erstreckt. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer mindestens zweijährigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Der Umziehende muss, sobald ihm diese Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorliegt, bei der zuständigen Auslandsvertretung eine Umzugsliste in dreifacher Ausfertigung in portugiesischer Sprache zur Legalisierung einreichen. Hierfür gibt es vorgefertigte Formulare, die bei der Vertretung angefordert werden können. Darin müssen enthalten sein: detaillierte Auflistung des Umzugsgute (gemäss Formblatt), der Abfahrtstag und Name des Transportschiffes, Verschiffungshafen und Ankunftshafen. Falls die Versendung nicht aus einem deutschen Hafen erfolgt, ist der Hinweis auf den ausländischen Hafen notwendig. Alle drei Ausfertigungen müssen einzeln unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Eine Nachsendung des Umzugsgutes ist bis zu sechs Monate möglich. Vor Ablauf von fünf Jahren ist der Verkauf der zollfrei eingeführten Gegenstände nur bei entsprechender Zahlung der hierfür fälligen Zollabgaben möglich. Für Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis gelten besondere Vorschriften. So brauchen sie z.B. nicht die Umzugsliste bei der zuständigen Auslandsvertretung zur Legalisierung einreichen. Bei Unklarheiten darüber, welche Güter in die Kategorie des Umzugsgutes fallen, fragen Sie bitte rechtzeitig die zuständige Auslandsvertretung. Die Zollformalitäten sind langwierig und schwierig. Eine Missachtung der Vorschriften kann die Beschlagnahme des Gutes zur Folge haben.




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