Fast wie in Deutschland
Legt man europäischen Lebensstandard an, sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Brasilien den deutschen vergleichbar. Einige Artikel vor allem importierte Lebensmittel und Delikatessen sind teurer, andere billiger (z.B. Fleisch, einheimisches Obst).
In den bei Ausländern beliebten Wohngegenden liegen die Mieten über deutschem Niveau. Für ein Einfamilienhaus (casa) muß man mit einer Monatsmiete von 1.500 US$ bis 10.000 US$; rechnen. Diese Häuser sind oft mit Grillplatz (churrasqueira) und Schwimmpad (piscina) ausgestattet, verfügen aber in der Regel weder über Keller noch Dachboden. Entscheidet man sich für eine Wohnung (apartamento) mit drei Schlafzimmern, wird je nach Lage und Ausstattung eine Miete fällig, die zwischen 1.500 und 7.000 US$ monatlich liegt. Diese Wohnungen befinden sich in aller Regel in zehn- bis dreißigstöckigen Hochhäusern (prédios).
Bei der Wohnungssuche sind in den bevölkerungsreichen Metropolen – vor allem in Rio de Janeiro und São Paulo - die mitunter großen Entfernungen und problematischen Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen. Die richtige Auswahl des neuen Heims und seiner Lage zwischen Arbeitsplatz, Kindergarten und Schule, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten ist nicht einfach und sollte gut überlegt werden. Bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus können Anzeigen in den Tageszeitungen oder Immobilienmakler hilfreich sein. Die deutschen Auslandsvertretungen und Auslandshandelskammern können deutschsprachige Vermittlungsbüros benennen.
Brasilien wird eine relativ hohe Gemeindesteuer (IPTU) auf Immobilien erhoben, die je nach Größe und Lage der Mietobjekts zwischen 400 Euro und 4.000 Euro pro Jahr liegt und gegebenenfalls vom Mieter übernommen werden muß. Bei Wohnungen fallen zusätzliche für das "condomínio" an, d.h. monatliche Abgaben für Hausmeister, Bewachung, Fahrstuhl, Swimmingpool etc.. Mietverträge werden meist für 30 Monate abgeschlossen und beinhalten eine automatische Mietpreisanpassungsklausel. Die Maklergebühren trägt der Mieter.
Hausangestellte sind in der brasilianischen Mittel- und Oberschicht üblich und gehören zum erschwinglichen Luxus, den Ausländer aus Industrieländern meist sehr zu schätzen wissen. Im Normalfall ist die "empregada" fest angestellt und wohnt auch bei ihren Arbeitgebern. Sie wäscht, bügelt, putzt und bereitet in einigen Fällen auch die Mahlzeiten zu. Das Gehalt einer solchen Hilfe liegt in den großen Städten bei freier Kost und Logis monatlich um 200 bis 300 Euro. Die Wohnungen sehen in aller Regel separate Wohnmöglichkeiten für ein bis zwei Hausangestellte vor. Für das gleiche Gehalt kann man auch eine Haushaltshilfe einstellen, die morgens kommt und nachmittags geht. Je nach persönlichen Bedürfnissen sind auch andere Konstellationen denkbar: Putzfrauen oder Gärtner können tageweise engagiert werden (je Tag ca. 40 bis 55 Euro), ebenso wie Kindermädchen, Chauffeure, Hausmeister und Krankenschwestern, deren Gehälter etwas höher sind als die der "empregadas".
Deutsche müssen in Brasilien Sozialabgaben zahlen, die jedoch vergleichsweise gering sind, die Leistungen aus der staatlichen Krankenversicherung und Altersversorgung allerdings ebenfalls. Üblich ist deswegen (bei besser verdienenden Angestellten) eine zusätzliche private Krankenversicherung.
In São Paulo und Rio de Janeiro gilt die medizinische Versorgung als gut bis sehr gut, in anderen Großstädten als gut. Brasilianer nutzen den kostenlosen staatlichen Gesundheitsdienst SUS (Sistema Único de Saude) oder schließen eine örtliche Krankenversicherung ab, die ihnen bestimmte Ärzte und Krankenhäuser zuweist. Privat abgerechnete Leistungen von Ärzten und Krankenhäusern sind teurer als in Deutschland. Der durch eine brasilianische Versicherung abgedeckte Schutz erstreckt sich nicht auf Medikamente und Zahnbehandlungen. "Wehwehchen" lassen sich am schnellsten durch einen Besuch in einer der vielen Apotheken kurieren, oft kann der Pharmazeut mit der Verabreichung eines geeigneten Medikamentes oder einer Injektion den Arztbesuch überflüssig machen. Gewarnt sei jedoch vor eventuellen sprachlichen Mißverständnissen!
Gebräuchlichste Stromspannung ist 110 Volt bei 60 Hz. In einigen Wohnungen und Häusern ist zumindest eine Steckdose mit 220 Volt Spannung vorhanden, da üblicherweise einige Haushaltsgeräte mit 220 V laufen (Spülmaschinen, Warmwasserbereitung). In Brasília ist die normale Spannung 220 Volt.
Es gibt drei anerkannte deutsche Auslandsschulen in Brasilien. Zwei befinden sich in der Stadt São Paulo (Colégio Humboldt und Colégio Visconde de Porto Seguro) und eine in Campinas, einer Industriestadt rd. 80 km von São Paulo entfernt. Kindergärten ("escolinha") mit deutschsprachigen Erzieherinnen gibt es in großer Zahl in den Städten, wo viele Deutsche leben. Sobald die Kinder laufen können, sind sie dort willkommen. Diese Schulen und Kindergärten sind private Einrichtungen und verlangen monatliche Beiträge in Höhe von 200 Euro bis 500 Euro.
Die Angebote zur Freizeitgestaltung sind ähnlich wie in Deutschland: Kino, Theater, Spaziergänge, Sport im Park oder im Fitneß-Center ("academia"), Diskotheken, Musik-Shows und Nightclubs sowie Wochenendausflüge sind einige der Alternativen. Viele Familien fahren am Wochenende in ihr Häuschen oder Appartement am Strand oder in die Berge. Besonders an langen Wochenenden zieht dann eine endlose Blechkarawane über die Ausfallstraßen Richtung Küste. Unter den vielen verschiedenen Restaurants sind die "Churrascarias" (Grillrestaurants) besonders zu nennen. Hier gibt es brasilianisches Fleisch sowie ein reichhaltiges Salat- und Beilagenbuffet. Vor dem Genuß der saftigen Grillsteaks trinkt man üblicherweise ein Glas des Nationalgetränks "Caipirinha" (Limonensaft mit Zuckerrohrschnaps "Cachaça", Zucker und Eis). Auch die italienische Küche ist bei den Brasilianern sehr beliebt. Zur Pizza trinkt man am liebsten Bier – es darf auch mal ein Warsteiner sein...
Darüber hinaus ist Brasilien natürlich ein Urlaubsland par excellence. Niemand wird sich längere Zeit in diesem Land aufhalten, ohne die bekannten (und auch nicht so bekannten) Sehenswürdigkeiten zu besuchen: Rio de Janeiro und Salvador da Bahia sind die beliebtesten touristischen Ziele. Das Amazonasgebiet, die Iguaçu-Wasserfälle und das Feuchtgebiet des Pantanal zählen zu den favorisierten Naturschönheiten. Doch es gibt noch viel mehr zu sehen. It’s time for Brazil
Brasilianische Währung

Der Real (Plural Reais) ist seit 1994 die Währung Brasiliens.
Die Untereinheit des Real ist der Centavo (100 Centavos = 1 Real). Es existieren Münzen zu 1, 5, 10, 25 und 50 Centavos und einem Real, Scheine zu 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 Reais. Die Münzen zu einem Centavo werden meist nicht benutzt und Preise an der Kasse entsprechend aufgerundet. Seit 1997 werden neue Münzen, die in ihrer Größe, Aussehen und Materialbeschaffenheit den Euro-Münzen ähneln und neue fälschungssichere Scheine eingeführt. So z.B. der neue R$ 10 Schein mit einem integrierten, transparenten Kunststoff. Die alten Münzen und Scheine sind aber noch im Umlauf und weiterhin gültig...
1 EUR sind im etwa 2,7199 BRL (Stand März 2008)
Steuern
Die einkommenssteuerrechtliche Behandlung der in Brasilien lebenden Ausländern richtet sich nach deren Aufenthaltsstatus im Lande. Eine Person mit Daueraufenthaltsgenehmigung "Visto Permanente" muss all ihre Einkünfte in Brasilien versteuern, unabhängig davon, ob diese in Brasilien oder ausserhalb des Landes erzielt worden sind. Der Bemessungszeitraum des zu versteuernden Einkommens beginnt mit dem registrierten Tag der Ankunft in Brasilien und endet nach der Aufgabe des brasilianischen Wohnsitzes mit dem registrierten Tag der Ausreise aus Brasilien. Bei der Ausreise sollte der ausländische Arbeitnehmer seine Aufenthaltspapiere an die brasilianischen Behörden zurückgeben, um so zu vermeiden, dass er weiterhin als "residente" erfasst ist und er sein weltweit erzieltes Einkommen weiterhin in Brasilien versteuern muss.
Im steuerrechtlichen Sinn wird auch eine Person, die mit einem zeitlich begrenzten Visum "Visto Temporário" zur Arbeitsaufnahme nach Brasilien einreist, bereits nach zwölf Monaten als "residente" eingestuft und wird damit voll steuerpflichtig. Beschränkt steuerpflichtig sind demnach nur Ausländer, die sich maximal zwölf Monate im Lande aufhalten. Sie sind für diesen Zeitraum lediglich verpflichtet, in Brasilien Einkünfte aus brasilianischen Quellen zu versteuern. Ab dem 12.Monat ihres Aufenthalts in Brasilien müssen darüber hinaus auch Einkünfte, die aus dem Ausland stammen, in Brasilien versteuert werden.
Steuerlich abzugsfähig sind u.a. Unterhaltszahlungen, Renten- und Krankenversicherungen, Aufwendungen für Arzt- und Zahnarztbehandlungen sowie Krankenhauskosten.